MUSIC-PARK-CONCEPTS
 
 
Standortsuche
Es existieren gewisse Grundvoraussetzungen, die jeder Standort mindestens erfüllen muss. Bezüglich des Großkonzepts
sind dies:
  • Es sind Städte von Interesse, welche mindestens 60.000 Einwohner registrieren.
  • Die nutzbare Bruttomietfläche auf einer Ebene sollte mindestens 1.000 - 2.000 m² betragen.
  • Die Räumlichkeiten sollten vorzugsweise eine Mindesttiefe von 18 m aufweisen.
  • Die Deckenhöhe muss mindestens 4,50 m betragen.
  • Die Möglichkeit eine Außenbewirtschaftung einzurichten ist wünschenswert.
  • Der Standort sollte sich im Kerngebiet, direkt im Herzen der Stadt befinden. Ausnahmsweise auch im
    Gewerbegebiet, wobei innerstädtische Flächen bevorzugt werden.
  • Eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen in unmittelbarer Nähe ist notwendig. Die Konzessionserforderlichen
    Stellplätze sind vom Vermieter nachzuweisen.
  • Die Mietflächen können sich im Basement, Erdgeschoss oder im 1. Obergeschoss (nicht darüber) befinden.
 
 
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